Einfriedungspflicht und Geschmack

Die einfachste geltende Regel dabei ist, dass im betreffenden Ort bei bestehender Einfriedungspflicht jeder Eigentümer für die rechte Seite seiner Fläche verantwortlich ist.

LDabei handelt es sich um die Seite, die sich von der Straße aus gesehen rechts befindet. Wenn es aber vorkommt, dass sich durch die spezielle Lage der Grundstücke beide Nachbarn um denselben Gartenzaun kümmern müssen, wird es etwas komplizierter.

Das passiert zum Beispiel, wenn die jeweiligen Eingänge an einer jeweils anderen Straße liegen. Speziell bei Eckgrundstücken kommt es häufig zu dieser Situation. Aber wer errichtet nun die Zaunanlage und wer trägt dafür die Kosten? Und vor allem, muss man sich mit dem Geschmack des Nachbarn zufrieden geben?

Grundsätzlich sollte man anstreben, sich mit dem Nachbarn zu einigen. Vom Gesetzgeber wird dann meist nur ein einfacher Gartenzaun aus 1,25 m hohem Maschendraht gefordert. Oder die Ortssatzung gibt auf Grund der Ortsüblichkeit eine andere Form der Errichtung eines Gartenzaunsystems vor.

Beide Partner sollten aber beachten, dass nicht nur das Aufstellen einer Zaunanlage zu realisieren ist, sondern auch Pflege und Wartung bewerkstelligt werden müssen. Deshalb ist es ratsam, schon vor der Anschaffung über den Stil des Zaunes, das Material und den Instandhaltungsaufwand gemeinsam auf einen Nenner zu bringen.

Unser Tipp: Bringen Sie doch eine Gartentür zwischen beiden Grundstücken an. Denn diese fördert bekannter Maßen die Gemeinschaft.

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