Die Grundstücksgrenze und der Zaun
Hat man sich zusätzlich zur rechten (gesetzlich in Brandenburg festgelegten) Seite für eine Trennung der Grundstücke an der Grundstücksgrenze entschieden, sollte man vor Errichtung eines Zaunes mit seinem Nachbarn sprechen. Der eigene Aufwand kann reduziert werden, wenn man sich über eine Variante einig ist. Der auf der Grundstücksgrenze gestellte Zaun gehört beiden Parteien. Unausgesprochen ist…