Die Grundstücksgrenze und der Zaun

Hat man sich zusätzlich zur rechten (gesetzlich in Brandenburg festgelegten) Seite für eine Trennung der Grundstücke an der Grundstücksgrenze entschieden, sollte man vor Errichtung eines Zaunes mit seinem Nachbarn sprechen. Der eigene Aufwand kann reduziert werden, wenn man sich über eine Variante einig ist.

Der auf der Grundstücksgrenze gestellte Zaun gehört beiden Parteien. Unausgesprochen ist man sich damit einig geworden, dass jeder auch an den Kosten für Anschaffung und Pflege beteiligt ist. Will man seinen Nachbarn nicht fragen, darf man den Zaun auch alleine setzen. Dann gilt aber, dass der Zaun in seiner Art ortsüblich sein Muss. Ebenso ist man dann auch für Anschaffung und Pflege auch alleine zuständig.

In jedem Fall sollte der Eigentümer eines Grundstückes wissen, was im Grundbuch eingetragen ist. Hier können Ausnahmen als eingetragene Grunddienstbarkeiten geregelt sein, die die Aufstellung eines Gartenzaunes beeinflussen.

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