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Grenzbepflanzung – Gefahr für den Zaun

Grundstücksgrenzen und ihre Zaunanlagen können schön sein. Und wenn sie schön sind, haben sie oft auch einen hohen materiellen Wert. Damit das so bleibt, sorgt der Gesetzgeber für Regeln, die auf jeder Seite des Gartenzaunes einzuhalten sind. So sind für Grenzbepflanzungen bestimmte Abstände einzuhalten. Besonders kräftige Wurzeln können langfristig gravierende Schäden am Zaun verursachen.

Deshalb gibt es für zu dicht gesetzte Bäume einen Beseitigungsanspruch, den man innerhalb von 2 Jahren nach der Anpflanzung geltend machen muss, sonst verjährt er. Schon bestehende Anpflanzungen sind aber auch noch nach Ablauf der Verjährungsfrist zu beanstanden, wenn nicht hinzunehmende Schäden entstehen können.

Vor dem Weg zum Ordnungsamt und Rechtsanwalt empfehlen wir immer ein klärendes Gespräch mit dem Nachbarn. Oft lassen sich in friedlicher Runde konstruktive Lösungen finden – die beiden Beteiligten von Nutzen sind. Die Grenzbepflanzung ist dann auch für Sie kein Thema mehr.

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