Gartenzaun und Pflanzen

Den Blick auf den Gartenzaun des Nachbarn möchte manch einer vielleicht mit verschiedenen Pflanzen und Bäumen verschönern. Doch um des lieben Friedens willen sollte man bei der Bepflanzung der Grundstücksgrenze Regeln einhalten. Hier hilft das Nachbarschaftsgesetz des jeweiligen Bundeslandes in jedem Fall weiter.

Bei uns in Brandenburg müssen z. B. Obstbäume 2 m, sonstige Bäume 4 m Abstand zum Gartenzaun haben. Als Faustregel kann man sich merken, dass ein Drittel der jeweiligen Bewuchshöhe als Abstand zur Grenze eingehalten werden muss.

Wer das nicht berücksichtigt, muss mit der Auflage zur Beseitigung rechnen. Außerdem lässt sich die Zaunanlage dann auch besser pflegen.

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