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Pflicht auf Grundstück einzäunen?

Um die Frage bzgl. der Pflicht in Sachen Grundstück einfrieden und einzäunen umfassend beantworten zu können, muss man sich mit den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes und der vielleicht vorhandenen Ortssatzung der Gegend befassen. Das grundsätzliche Recht auf freie Entscheidung wird ortsabhängig zum Teil eingeschränkt.

Hier in Brandenburg gilt die Einfriedungspflicht von Grundstücken zum Beispiel mit einer Einzäunung für die von der Straße aus betrachtete rechte Grundstücksgrenze. Die Art des Gartenzauns sollte der ortsüblichen Bauweise entsprechen. Den möglichen individuellen Spielraum erklären wir gern anhand unserer Ausstellung in Birkenwerder.

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