Zaun: Abstand zur Grundstücksgrenze?

Immer wieder kommt die Frage hoch, wo muss denn der Zaun den gesetzlichen Regeln entsprechend stehen. Welchen Abstand zur Grundstücksgrenze sollte man einhalten? Steht er neben der Grundstücksgrenze richtig, oder muss er auf der Trennlinie zwischen den benachbarten Grundstücken errichtet werden?

In der Regel verläuft die Einfriedung eines Grundstücks entlang der Grenzlinie der beiden Grundstücke, wenn nur ein Eigentümer laut dem vor Ort geltenden Recht zur Errichtung einer Zaunanlage verpflichtet ist. Unmittelbar auf der Grundstücksgrenze darf der Gartenzaun aufgestellt werden, wenn eine gemeinsame Einfriedungspflicht der Nachbarn besteht.

Auch wenn keine bestimmten Grenzabstände eingehalten werden müssen, sollte man sich bei der betreffenden Gemeinde beraten lassen. Es kann durchaus vorkommen, dass vor Ort abweichende Sonderregelungen getroffen wurden.

Es kommt vor, dass im Landesnachbarrechtsgesetz ein spezieller Grenzabstand vorgegeben ist, wenn das Grundstück landwirtschaftlich genutzt werden soll. Oft werden dann auch landwirtschaftliche Geräte genutzt, die Abstandsflächen erforderlich machen.

Eine weitere Frage, die im Zusammenhang mit solchen Ausnahmeregelungen steht, ist die Wahl des Materials, aus dem die Zaunanlage gebaut werden soll. Auch hier gibt oft die Ortssatzung vor, ob Holz, Metall oder Stein zum Einsatz kommen darf. Ein Zaun soll zwar individuell zum Anwesen passen, aber er muss auch in das bestehende Umfeld passen. In dörflichen Regionen kann es schon vorkommen, dass grundsätzlich Holzstaketenzäune gefordert werden.

Es gibt aber auch hier Forderungen, die überzogen sind und angezweifelt werden können. Zum Beispiel wenn senkrecht aufgestellte Bahnschwellen in einer bestimmten Höhe verlangt werden.

Eine vorher eingehende Beratung mit den Behörden ist also in jedem Fall ratsam, um Regeln der Ortsüblichkeit einzuhalten und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

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