Abstände zum Gartenzaun bei der Bepflanzung

Natürlich gibt es auch hier Regeln einzuhalten. Am besten beraten ist man, wenn man sich hier das Nachbarschaftsgesetz des jeweiligen Bundeslandes zu Hilfe nimmt.

Bei uns in Brandenburg müssen wir uns daran halten, Obstbäume im Abstand von 2 m, sonstige Bäume im Abstand von 4 m zur Grundstücksgrenze oder zum Zaun zu pflanzen. Als allgemein geltende Faustregel kann man sich danach richten, dass ein Drittel der jeweiligen Bewuchshöhe als Abstand zur Grenze eingehalten werden muss.

Wer das nicht einhält muss damit rechnen, eine Auflage zur Beseitigung zu erhalten. Vorrausschauend sollte man also schon wissen, wie hoch ein Baum oder eine Pflanze werden kann. Unabhängig von der rechtlichen Regelung macht es natürlich immer Sinn, sich vor einer Neubepflanzung mit dem entsprechenden Nachbarn abzustimmen.

Auch subjektive Befindlichkeiten können zum Streit führen und sind vermeidbar. Der Schatten auf der Terrasse oder die Blätter im Pool können schon die Laune des Nachbarn hinter dem Gartenzaun verderben. Vermieden wird so etwas, indem man miteinander vorher redet.

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