Welche Zaunhöhe ohne Genehmigung?
Es ist doch immer wieder schön zu wissen, dass in Deutschland alles geregelt ist. Alle Fragen, die in Zusammenhang mit der Einfriedung eines Grundstückes stehen, werden für uns als Unternehmen in Brandenburg im Brandenburgischen Nachbarschaftsgesetz geregelt. Wie der Name des Gesetzes schon ankündigt, wird der Nachbar das Zünglein an der Waage sein.
Also macht es Sinn, sich im Vorfeld mit dem Nachbarn über sein Vorhaben auszutauschen und im besten Fall zu einigen. Wird man sich nicht einig, sind gesetzliche Regelungen einzuhalten. Was die Zaunhöhe betrifft, sagt der Gesetzgeber, dass beim Errichten eines Gartenzaunes entsprechend der Ortsüblichkeit zu verfahren ist. Also muss man die nähere Umgebung in Augenschein nehmen und sich mit seinem Zaun denen der Siedlung anpassen. Oft wird das durch eine Ortssatzung vorgegeben.
Ist jedoch eine Ortsüblichkeit nicht zu erkennen, gelten 1,25 m Höhe als ortsüblich. Eine Genehmigung zur Errichtung einer Zaunanlage ist nicht erforderlich. Es besteht lediglich eine Anzeigepflicht gegenüber dem jeweils betroffenen Nachbarn, egal, ob er an den Kosten beteiligt ist, oder nicht.
Wussten Sie schon? Sie finden uns auch bei Facebook. Schauen Sie doch auch dort einmal vorbei. Wir freuen uns über Ihren Besuch.