Die Einfriedung hat Verantwortung

Nachbarn haben in Bezug auf die Grenzen des Grundstücks gesetzlich festgeschriebene Aufgaben.

Damit man sich um Verantwortlichkeiten nicht streitet, gibt es in den Ländern und oft sogar noch in den einzelnen Gemeinden differenzierte Regelungen.

Häufig kommen zu diesem Thema die Fragen auf, wer muss eine Einfriedung haben, wer trägt die Kosten der Erhaltung und wer ist verantwortlich für die Pflege.

Alles ist durch Gesetze und Richtlinien so festgelegt, dass jeder damit klar kommen kann.

Die bestehenden Lebensverhältnisse sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Das wirkt sich dann auch auf Bestimmungen aus. Man braucht sich nur im jeweiligen Bundesland die unterschiedlich strukturierten Gemeinden mit ihren Kulturen anzusehen. Ländlicher Holzzaun oder moderne Zaunanlage aus Metall.

Grundsätzlich gilt aber für alle, dass die Art der Einfriedung der jeweils ortsüblichen Bauweise entsprechen sollte. Wer hier überlegt, ob er überhaupt verpflichtet ist, einen Zaun zu errichten, sollte sich genau nach dieser Ortsüblichkeit erkundigen.

In Brandenburg gilt, der Grundstückseigentümer hat generell die Pflicht,  die von der Straße aus gesehene rechte Grundstücksgrenze zum Nachbarn hin einzufrieden. Und er ist auch für die Instandhaltung und Pflege des Zaunes verantwortlich.

Die Grenze zu Land- und Forstwirtschaft, öffentlichen Verkehrsflächen oder Grünflächen muss nicht mit einem Zaun versehen werden. Ob das im Einzelfall vielleicht aber doch zweckmäßig ist,  muss jeder für sich selbst entscheiden.

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