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Der Zaun zum Nachbarn

Es kommt schon einmal zu Auseinandersetzungen mit dem Nachbarn, was die Ansicht seines Gartenzauns oder die Beschaffenheit seiner Einfriedung betrifft.

Wenn daran etwas stört, ist es erst einmal richtig, mit dem betreffenden Nachbarn darüber zu reden. Ratsam ist aber auch, vorher die eigene rechtliche Position zu prüfen, falls es dann doch zu einem Streit kommt.

Es kommt nämlich darauf an, ob man selbst rechtlicher Eigentümer eines Grundstücks ist, oder nur einen Pachtvertrag hat. Pächter eines Grundstücks haben rechtlich nicht die gleiche Position, wie der Eigentümer. Im Streitfall macht das schon einen entscheidenden Unterschied aus. Die im Nachbarrechtsgesetz geltenden Regelungen sind vom Pächter also nicht so ohne weiteres durchzusetzen. Dazu braucht man immer die Unterstützung des Verpächters.

Bei bestimmten Vorhaben, die der Nachbar vornehmen möchte, ist man auch als Pächter genauso wie ein Eigentümer mit einzubeziehen. Wenn zum Beispiel eine Bebauung auf der Grundstücksgrenze erfolgen soll, ein Anbau an eine bestehende Wand geplant ist. In solch einem Fall wird man als unmittelbarer Besitzer betrachtet. Hier gilt mindestens die Informationspflicht.

Grundsätzlich sollte man sich bei allen Fragen zum Gartenzaun, zu Einfriedungsarten mit Mauern oder Pflanzen, Grenzbebauungen und Sichtschutzmaßnahmen immer vorher mit dem Nachbarn gegenseitig einvernehmlich kurzschließen. Vielleicht an der Gartentür. Warum nicht?

Egal, ob man Eigentümer oder Pächter ist, Einfrieden bedeutet auch, geschützt und friedlich nebeneinander zu leben.

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